Mit dem Hunderegister im Hundegesetz war Niedersachsen Vorreiter in Deutschland. Darüber hinaus müssen die Vierbeiner auch noch bei den Kommunen wegen der Hundesteuer angemeldet werden. Zumutbar sagt das niedersächsische Agrarministerium – ein Fehler sagt Tasso e.V., Deutschlands größtes Haustierzentralregister.

Hunderegister Niedersachsen

Das Hunderegister ist nur ein Baustein des niedersächsischen Hundegesetzes, das am 1. Juli 2013 in Kraft trat. Die Tierhalter müssen darüber hinaus eine Sachkunde-Prüfung absolvieren. Seit 2011 sind sie bereits verpflichtet, ihren Liebling mit einem Chip kennzeichnen zu lassen und eine Haftpflichtversicherung für ihn abschließen.

Das vor drei Jahren gestartete niedersächsische Hunderegister hat bislang gut 272 400 Tiere erfasst. Anfangs war es insbesondere wegen der Gebühren zwischen 14 und 24 Euro umstritten.

Das sind fast 250.000 niedersächsische Hunde weniger als aktuell bei TASSO gemeldet sind. „Diese Zahlen zeigen, dass die Entscheidung des Bundeslandes für ein eigenes Register ein Fehler war“, schlussfolgert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierregister betreibt. Das Land Niedersachsen hatte vor Einführung mit etwa 400.000 Hunden im Land gerechnet. Allein bei TASSO sind derzeit 521.400 Hunde in der Datenbank erfasst. Das bedeutet, fast die Hälfte der niedersächsischen Hunde ist nicht im staatlichen Register angemeldet. Und das, obwohl das eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro geahndet werden kann.

Klagen und Beschwerden

Gegen das niedersächsische Hundegesetz gab es auch Klagen vor Verwaltungsgerichten. Inzwischen sei das Verzeichnis etabliert, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Hannover. Allerdings ist unklar, ob alle Hundebesitzer ihre Vierbeiner auch angemeldet haben. Das Ministerium hatte die Zahl der Hunde landesweit ursprünglich auf 400 000 geschätzt.

Einmaliges Hunderegister

Das zentrale Hunderegister in Niedersachsen ist bundesweit einmalig. Nur die Stadtstaaten Hamburg und Berlin haben ähnliche Register, die allerdings gleichzeitig der Erfassung für die Hundesteuer dienen. In Niedersachsen müssen sich die Halter weiterhin separat bei ihren Gemeinden für die Hundesteuer anmelden.

Ordnungswidrigkeit

Friedhelm Paul, zweiter Vorsitzender des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) Niedersachsen, vermutet, dass nicht alle Besitzer ihren Hund tatsächlich im niedersächsischen Register erfassen lassen. Schließlich gebe es auch noch internationale Suchregister wie Tasso. Wer allerdings sein Tier beim niedersächsischen Register nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Informationen über von Kommunen verhängte Bußgelder liegen dem Ministerium aber nicht vor.

Kein Schutz bei entlaufenen Hund

McCreight hingegen hatte schon damals sehr bedauert, dass es Niedersachsen bei der Einführung des aus seiner Sicht vorbildlichen Hundegesetzes versäumt hat, im Hinblick auf die Registrierung mit TASSO zu kooperieren. Er fürchtet, dass viele Halter sich in falscher Sicherheit wiegen. Denn oft ist ihnen nicht bewusst, dass ein staatliches Register sie nicht unterstützt, wenn ihr Tier entlaufen ist.

Hundeverbands-Vizechef Paul sieht Defizite bei der Umsetzung des Gesetzes. Ihm sei zum Beispiel unklar, wie der praktische Teil des Sachkundenachweises kontrolliert wird, sagte er. Neu-Halter sind verpflichtet, vor der Anschaffung des Vierbeiners die Theorie zu absolvieren: ein Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen. Der Praxis-Teil folgt im ersten Jahr als Hundebesitzer. Die Prüfer sind bei privaten Hundeschulen, Hundesportvereinen oder Tierarztpraxen angesiedelt.

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