Kroatien gehört zur Europäischen Union, sodass hier die EU-Einreisebestimmungen für Hunde gelten. Da das Land am Mittelmeer mittlerweile zu einem begehrten Urlaubsziel geworden ist, kannst du auch eine Reise mit deinem Hund in Erwägung ziehen.
Wenn du mit deinem Hund in Kroatien Urlaub machen möchtest, benötigst du für ihn den EU-Heimtierausweis. Darin müssen alle Impfungen festgehalten sein und aus ihm muss ersichtlich werden, dass dein Hund gegen Tollwut geimpft ist. Die Tollwutimpfung muss einen aktuellen Impfschutz bieten können.
Wenn du mit einem Welpen einreisen möchtest, der jünger als 15 Wochen ist, kannst du ihn leider nicht mitnehmen, da sein Tollwutschutz nicht vollständig ist. Die erste Tollwutimpfung wird einem Welpen frühestens im Alter von 12 Wochen gegeben, sodass der Impfschutz erst nach weiteren 3 Wochen, also im Alter von 15 Wochen gegeben ist. So lange braucht der Körper des Hundes, um Antikörper gegen das Tollwut verursachende Virus selbst zu bauen, um auf eine etwaige Infektion schnell reagieren zu können.
Außerdem ist im EU-Heimtierausweis die Nummer des Mikrochips vom Tierarzt verzeichnet.
Dein Hund muss diesen Chip haben, wenn du mit ihm innerhalb der EU, also auch nach Kroatien, reisen willst. Wenn dein Hund eine Tätowierung hat die vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurde gilt sie ebenfalls, unter der Voraussetzung, dass sie noch gut lesbar ist. Andersfalls solltest du deinen Hund noch vor der Reise chippen lassen, nicht, dass es zu Problemen beim Grenzübergang oder in Kroatien selbst kommt.
Hunde, die zu den in Kroatien als gefährlich eingestuften Hunderassen gehören, dürfen ebenfalls nicht in Kroatien Urlaub machen. Zu den verbotenen Hunderassen zählen: Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniature Bull. Auch ohne Stammbaum und Kreuzungen aus diesen Rassen, dürfen weder einreisen, noch Kroatien durchqueren! Wenn du mit deinem Hund noch weiter in den Süden willst, solltest du evtl. eine Flugreise in Betracht ziehen.