Gleich zweimal binnen drei Tagen sind im Salzlandkreis kleine Mädchen von Hunden attackiert und verletzt worden. Eine Vierjährige schwebt nach Bissen eines Rottweilers sogar in Lebensgefahr.

Mit Bissen in Hals und Kopf hat ein Rottweiler im Salzlandkreis ein vierjähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt. Der Hund einer befreundeten Familie und das kleine Mädchen hätten sich am Donnerstagnachmittag zunächst freundschaftlich begrüßt, teilte die Polizei mit. Als die Vierjährige dabei stolperte, habe der Hund mehrfach zugebissen. Sie wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Laut Polizeisprecher folgte eine Notoperation.

Ein Amtstierarzt verhängte vorsorglich eine 14-tägige Quarantäne für den Hund. Das Ordnungsamt der Stadt Seeland verfasste am Freitag eine Verfügung mit Auflagen für die 66 Jahre alte Hundehalterin. Nach Angaben einer Sprecherin wird ein Wesenstest für den Rottweiler gefordert. Gegen die Hundehalterin wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Die 66-Jährige hatte mit der vierjährigen Tochter einer befreundeten Familie ihr Wohnhaus in Seeland-Schadeleben betreten. Drinnen lief ihr Hund dann auf das Mädchen zu. Bei den Begegnungen zuvor soll das Tier immer erst hinter einer geschlossenen Tür gewesen sein, die den Eingang vom Wohnbereich trennt.

Erst am Dienstag hatte ein Schäferhundmischling eine Neunjährige in Calbe (Salzlandkreis) ins Gesicht und in einen Arm gebissen und schwer verletzt. Zuvor hatte der Vater des Kindes den Hundehalter aufgefordert, sein freilaufendes Tier anzuleinen. Das Tier verbiss sich aber im Gesicht des Kindes. Nach Zeugenaufrufen sind laut einem Polizeisprecher einige Hinweise zu dem Tierhalter eingegangen, der den Ort verlassen hatte und sich auch nicht bei der Polizei meldete.

In Duisburg (Nordrhein-Westfalen) stehen unterdessen eine Rottweiler-Halterin und eine Frau, die das Tier ausgeführt hat, vor dem Amtsgericht. Der Hund hatte im Juli 2015 ein zweijähriges Mädchen angefallen und ihm dabei fast die gesamte Kopfhaut abgerissen.

In Sachsen-Anhalt war die Zahl der gemeldeten Bissattacken 2015 zurückgegangen, wie eine Statistik des Landesverwaltungsamts zeigt. Demnach griffen die Vierbeiner knapp 110 Mal Menschen oder andere Tiere an. 2014 hatte es noch 130 Vorfälle gegeben, 2013 fast 190.

Seit dem 1. März gilt in Sachsen-Anhalt ein neues Hundegesetz. Seitdem dürfen beispielsweise Tiere der Rassen Pitbull, American Stafford, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier nicht mehr gezüchtet und gehandelt werden. Ein Haltungsverbot gibt es aber nicht. Verändert wurde auch der Umgang mit gefährlichen Hunden. So werden Tiere nach Beißattacken mit anderen Hunden nicht mehr als gefährlich eingestuft, wenn sie sich nur verteidigt haben oder die Verletzungen geringfügig sind.

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