Bonn – Ein Ehepaar aus Bonn bekommt keinen Schadenersatz für Flecken durch eine Anti-Floh-Tinktur auf dem teueren Ledersofa.

Die Eheleute hatte ihrem Hund die Lösung mit einer Pipette in den Nacken geträufelt. Das Tier schüttelte sich, Tropfen landeten auf dem Sofa und sorgten für ausgebleichte Flecken. Am Mittwoch zog das Ehepaar seine Klage gegen den Hersteller auf 5500 Euro Schadenersatz wegen nicht ausreichender Warnungen auf dem Beipackzettel zurück.

Die Richter am Bonner Landgericht machten den beiden deutlich, dass sie keine Chance auf Erfolg hätten. Wer seinen Hund neben dem Ledersofa und nicht im Freien oder Bad mit einem ätzenden Gift behandele, sei für die Risiken selbst verantwortlich. (AZ: LG Bonn 9 O 371/15).

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