Mietstreitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern sind ein Klassiker an deutschen Amtsgerichten. In Hannover steht das Schicksal von Mischlingshund Toby im Mittelpunkt eines solchen Verfahrens. Der jüngste Verhandlungstag lässt die Besitzerin von Toby hoffen.

Eigentlich war Hund Toby zum Ortstermin des Amtsgerichts Hannover gar nicht geladen. Doch dann erscheint der schwarz-braune Mischling plötzlich mit seiner Besitzerin und deren Lebensgefährten vor dem gepflegten Altbau im Stadtteil List. Journalisten und Kamerateams drängen sich auf dem Bürgersteig um Richter Marcus Hettig, der schon seit rund einem Jahr mit dem Rechtsstreit um den zotteligen Rüden befasst ist und zu diesem Ortstermin geladen hat.

Er verschmutze den Hausflur und zerkratze die Treppenstufen

Es geht um die Frage, ob Toby im Haus bleiben darf oder nicht. Seine Besitzerin hatte ihn im Herbst 2014 angeschafft, ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Sie klagt auf Zulassung des Hundes in ihrer Mietwohnung im zweiten Stock und bringt vor, dass sich seit dem Zusammenleben mit dem Hund ihre gesundheitlichen Probleme gebessert hätten. Dagegen argumentiert die beklagte Eigentümergemeinschaft, dass sich die Bewohner durch den Hund gestört fühlten. Toby belle und werde unangeleint im Treppenhaus geführt. Er verschmutze den Hausflur und zerkratze die Treppenstufen.

Mischlingshund Toby und sein Besitzer
Foto: Julian Stratenschulte/dpa (zu dpa „Streit um Hund in Mietwohnung: Richter begutachtet Kratzspuren“ vom 13.04.2016) +++(c) dpa – Bildfunk

Vor den Journalisten wollen beide Parteien nichts sagen. Richter Hettig eröffnet die Verhandlung zwischen akkurat geschnittenen Büschen im Vorgarten des Mehrfamilienhauses. Im Beet soll Toby auch schon Spuren hinterlassen haben, nachdem gerade geharkt worden war. Darüber hatte sich der Hausverwalter als Zeuge an einem früheren Verhandlungstag beschwert. Drei andere Mieter bezeugten damals dagegen, dass der Hund nur selten belle und sie nicht störe.

 

Beim Ortstermin präsentiert sich Toby von seiner besten Seite:

Er bellt nicht und lässt sich sogar streicheln. Mit ins Treppenhaus dürfen die Medien nicht: Das Hausrecht steht über dem Recht der öffentlichen Verhandlung. Richter Hettig zeigt aber Fotos von Kratzspuren im Linoleumboden, bevor er sich persönlich von ihnen ein Bild macht. Nach der etwa 15-minütigen Besichtigung des Treppenhauses berichtigt er von „mehreren kleinen, dünnen Kratzern“ und «größeren, schwarzen Kratzern mit Einkerbungen“. Je weiter man nach oben gehe, desto weniger Kratzer gebe es, erläutert der Richter. Dennoch habe er auch oberhalb von Tobys Wohnung schwarze Kratzer entdeckt.

Könnten die Kratzer also auch von Schuhen mit schwarzen Sohlen oder hohen Absätzen stammen?

Ist vielleicht Toby gar nicht an allem schuld? „Insgesamt hat das Treppenhaus einen sehr gepflegten Eindruck gemacht“, ergänzt der Sprecher des Amtsgerichts, Jens Buck. Es sieht ganz gut aus für Toby, meinen Prozessbeobachter. Richter Hettig will nun überlegen, ob er noch einen Sachverständigen hinzuzieht. Der zum Ortstermin geladene Gutachter hatte kurzfristig absagen müssen. „Ich werde jetzt eine Interessenabwägung vornehmen“, kündigt Hettig an.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes hatte 2013 die Rechte von Tierbesitzern gestärkt. Demnach darf die Haltung von Hunden, Katzen und Co. nicht mehr generell vom Vermieter verboten werden, sondern es muss der Einzelfall geprüft werden. Für den 28. April ist die Urteilsverkündung geplant.

Tierhaltung in Mietwohnungen

Hinsichtlich der Haltung von Tieren in Mietwohnungen sieht das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine mietrechtlichen Bestimmungen vor. Diesbezügliche Regelungen werden normalerweise in den Mietvertrag aufgenommen.

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UrbanDog ist dafür, dass jeder Mieter das Recht auf Haltung eines Hundes haben sollte.

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