Berlin – Nach jahrelanger Diskussion bekommt Berlin ein neues Hundegesetz mit Leinenpflicht.

Das Abgeordnetenhaus – also das Landesparlament von Berlin – beschloss am Donnerstag das zum Teil kontrovers diskutierte Papier. Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr müssen Hunde in der Öffentlichkeit an einer Leine geführt werden. Es soll aber Ausnahmen für erfahrene Hundehalter geben. Die entsprechende Rechtsverordnung ist noch nicht ausgearbeitet.

Das steht noch im Gesetz

Künftig sollen die Stadtbezirke auch Gebiete festlegen können, in denen Hunde verboten sind. Und Hundehalter müssen künftig Beutel für Hundekot dabei haben, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Ihre Sachkunde können Hundehalter freiwillig nachweisen. Zwei Rechtsverordnungen zum Gesetz müssen aber noch erarbeitet werden.

Berlins Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte, mit dem Gesetz sei ein guter Kompromiss zwischen Hundehassern und Hundeliebhabern gefunden worden. Der CDU-Politiker hatte für das Gesetz auch einen sogenannten Bello-Dialog initiiert, in dem Bürger ihre Vorschläge einbringen konnten. Es gehe darum, dass sich die Menschen freiwillig an die Regelungen halten, so Heilmann. Laut Justizverwaltung gibt es etwa 100 000 angemeldete Hunde in Berlin. Die Dunkelziffer soll aber genauso hoch sein.

Von den Grünen kommt Kritik

Die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling kritisierte im Parlament, das Gesetz diene nicht dem Tierschutz, sondern sei ein fauler Kompromiss zwischen CDU und SPD. «Das Gesetz schafft nur Politikverdrossenheit, es ist eine herbe Enttäuschung.»

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Die Rasseliste

Die Berliner Rasseliste, in der bisher zehn Rassen als gefährlich eingestuft waren, soll nur noch drei Terrier-Arten beinhalten: Pitbull, American Staffordshire und Bullterrier.
Viele Vereine setzen sich gegen die Rasselisten ein und bemängeln, dass ganze Rasse als gefährlich gelistet werden. „Kein Hund wird böse geboren – er ist ein Produkt seiner Erziehung und Umwelt. Der Mensch macht ihn zu dem, was er ist.“ Für diese Tiere gilt Maulkorb- und Leinenzwang. Die Rechtsverordnung soll laut Justizverwaltung in zwei Wochen in Kraft treten.

Der Leinenzwang

Auch hier wurde ein Kompromiss gefunden: Alle Hunde müssen voraussichtlich ab 2017 im öffentlichen Raum an einer Leine geführt werden. Also belebte Plätze, im öffentlichen Nahverkehr und auf Einkaufsstraßen. Es soll Ausnahmen geben für Hundebesitzer, deren Hunde in den letzten 5 Jahren nicht auffällig waren, oder den Nachweis erbringen, dass sie ihren Hund führen können.  Die Ausnahmen soll eine Rechtsverordnung regeln, die aber noch nicht erarbeitet ist.

Die Tütenpflicht

Eine weitere neue Regelung ist das Hundehalter und -führer künftig einen Beutel für Hundekot dabei haben müssen. Bis jetzt hatte jeder Hundehalter schon die Pflicht den Kot zu beseitigen, jedoch war die Kontrolle schwierig. Durch diese Regelung soll die Kontrolle vereinfacht werden. Dies soll in zwei Wochen in Kraft treten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld droht.

Die Dogwalker

Zum ersten Mal sieht das neue Hundegesetz vor, auch gegen professionelle Hundeausführer (Dogwalker), vorzugehen. Es gab immer wieder Beschwerden, über Personen, die damit ihren Lebensunterhalt oder auch ihren Nebenverdienst verdienen, mit vielen Hunden gleichzeitig in Auslaufgebieten, Seen oder Parks unterwegs waren. Das neue Gesetz sieht vor, wer mehr als vier Hunde gleichzeitig ausführen will, benötigt eine Genehmigung. Eine Beschränkung der Anzahl an Hunden oder auch einen Leinenzwang können die Dogwalker als Auflage zusätzlich erhalten. Voraussichtlich ab nächstem Jahr müssen Dogwalker ihre Sachkunde nachweisen und eine Erlaubnis haben.

Die Sperrgebiete

Bezirke können demnächst Hundesperrgebiete, sogenannte Verbotszonen, festlegen. Jedoch muss der Bezirk, der solche Verbotszonen verhängt, als Ausgleich für genügend Auslaufgebiete sorgen. Das Hundeverbot, das am Schlachtensee aufgehoben wurde, würde somit wieder möglich werden.

Register

In einem zentralen Register sollen künftig alle Hunde erfasst werden. Neben Rasse, Chipnummer und Halter soll auch stehen, ob der Hund schon einmal zugebissen hat. Auch entlaufene oder gestohlene Vierbeiner sollen per Register leichter ermittelt werden. Eine entsprechende Rechtsverordnung soll 2019 in Kraft treten. Damit sollen in Zukunft die Hundehalter einfacher zur Verantwortung gezogen werden. Aktuell sind in Berlin über 100.000 Hunde registriert. Nach Justizangaben kam es im Jahr 2015 zu über 500 Beißvorfällen.

Der Welpenhandel

Um gegen den illegalen Welpenhandel vorzugehen, sollen in Zukunft junge Hunde nur noch von einem sachkundigen Züchter oder Halter gekauft werden. Vor allem möchte man damit dem grenzüberschreitenden Welpenhandel auf Wochenmärkten entgegenwirken.

Es ist weder im Sinne der Hundehalter oder der Tiere

Meinung:

Das neue Berliner Hundegesetz ist voller Kompromisse. Es ist weder im Sinne der Hundehalter oder der Tiere. In Zukunft wird es wahrscheinlich zu mehr Streitigkeiten zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern kommen, da das Gesetz den Nicht-Hundehaltern Rückendeckung gibt sich als Hilfs-Sheriffs aufzuspielen.

Die Rasseliste ist eine Schande, denn haben wir die Rasseliste für Menschen nicht bereits abgeschafft? Weshalb eine Rasseliste für Hunde, die in ihrem Wesen immer dem Menschen nah sind, jedoch in falschen Händen zur Gefahr werden.

Sollten wir nicht dann auch mit einer Rasseliste für Kleinkinder beginnen?

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